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   OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02   

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OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02 (https://dejure.org/2002,3338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2002 - 3 Ws 668/02 (https://dejure.org/2002,3338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 3 Ws 668/02 (https://dejure.org/2002,3338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68f Abs 2 StGB
    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Entfallens einer Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes; Hypothetische Rechtfertigung einer bedingten Entlassung ; Vorliegen positiver Lebensumstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
    Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314; Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
    Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314; Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
    Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314; Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10).
  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 Ws 208/16

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Dauer der Führungsaufsicht;

    Das Entfallen der Maßregel kann gemäß § 68f Abs. 2 StGB angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die verurteilte Person auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, wobei eine solche Anordnung Ausnahmecharakter hat und nur dann getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, was eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senat, 2 Ws 262-264/15 v. 29.6.2015; 2 Ws 332/14 v. 10.7.2014; OLG Köln, 2 Ws 197/12 v. 13.4.2012 - juris; KG Berlin, 5 Ws 389/05 v. 31.08.2005 - NStZ 2006, 580 ; OLG Frankfurt, 3 Ws 668/02 v. 02.07.2002 - NStZ-RR 2002, 283 ; OLG Düsseldorf, 1 Ws 189/00 v. 08.03.2000 - NStZ-RR 2000, 347 ).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356, OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302; Beschluß vom 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, daß die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG aaO und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; …
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Die Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB verlangt neben konkreten Tatsachen für eine günstige Prognose einen höheren Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit als die Bewährungsaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.5.2016 - 2 Ws 208/16 -, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 -, juris Rn. 4; KG Berlin, Beschl. v. 25.3.2014 - 2 Ws 54/14 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 13.4.2012 - III-2 Ws 197/12 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.7.2002 - 3 Ws 668/02 -, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 Ws 189/00 -, juris Rn. 7), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (bereits) eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt, soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr - wie hier - im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).
  • OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09

    Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht

    Eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB, dass die Führungsaufsicht entfalle, hat Ausnahmecharakter; sie kommt in der Regel nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzuges Umstände eingetreten sind die eine Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt hätten, eine solche aber entweder aus Zeitgründen oder wegen fehlender Einwilligung des Verurteilten nicht (mehr) beschlossen werden konnte (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; std.
  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 496/07

    Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist;

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gem. § 57 Abs. 1, Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • KG, 13.09.2013 - 2 Ws 445/13

    Führungsaufsicht bei Verurteilten mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

    Die gerichtliche Anordnung des Wegfalls der Führungsaufsicht trägt Ausnahmecharakter und unterliegt in Bezug auf das Erfordernis einer positiven Prognose strengeren Anforderungen als die Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Hamm NZV 2010, 635).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung

  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

  • KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15

    Führungsaufsicht; Verbot, ein KFZ zu führen

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 498/07

    Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist;

  • LG Fulda, 05.09.2023 - 5 StVK 432/23
  • OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen

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